Inkassobegriffe einfach erklärt - EOS in Deutschland
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Glossar. Einfach erklärt.

Inkassobegriffe einfach erklärt.

Post von einem Inkassounternehmen erhält man nicht oft. Damit Sie unsere Schreiben und die darin vorkommenden Inkassobegriffe besser verstehen, erklären wir Ihnen hier in unserem Glossar die häufigsten Fachwörter.
  • Bei einer Abtretung überträgt ein Gläubiger eine Forderung auf einen neuen Gläubiger. So tritt Ihr Vertragspartner eine offene Forderung an EOS ab. Wir sind dann der neue Gläubiger und kümmern uns darum, dass die Forderung bezahlt wird.
  • Wenn wir Sie unter der uns übergebenen Adresse nicht erreichen können, beauftragen wir eine Adressermittlung. Ein Dienstleister findet dann für uns Ihre aktuelle Wohnanschrift, unter der wir Sie schriftlich kontaktieren können. Dafür können Kosten entstehen, die in Rechnung gestellt werden.

    Um diese Kosten zu sparen, teilen Sie uns bitte immer mit, wenn Sie umgezogen sind. Aktualisieren Sie hier ganz schnell und einfach Ihre Kontaktdaten. Halten Sie dafür Ihre 11-stellige Forderungsnummer bereit. Diese finden Sie oben rechts auf unserem Brief. 
  • Die Einigungsgebühr, auch Einigungsvergütung genannt, ist eine gesetzlich geregelte Gebühr, die wir bei einer außergerichtlichen Einigung über eine Forderung berechnen dürfen. Dies ist z. B. der Fall, wenn wir uns mit Ihnen auf eine Zahlung in Raten einigen.
  • Die Fällilgkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt, an dem das Geld auf unserem Konto sein muss. Wenn Sie also erst am Datum der Fälligkeit eine Zahlung tätigen, wird die Zahlung aufgrund von Bankarbeitstagen nicht rechtzeitig eingehen. Dann ist die Zahlung überfällig. Achten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse auf eine rechtzeitige Zahlung.
  • In manchen Fällen einigen wir uns mit Ihnen auf eine Festschreibung der Forderung. Dies bedeutet, dass wir auf die Forderungssumme keine weiteren Zinsen oder Kosten berechnen. Abhängig von Ihren finanziellen und persönlichen Umständen einigen wir uns auf einen individuellen Betrag (die sogenannte Festschreibung), die Sie dann mit einer monatlichen Rate abbezahlen.
  • Unser wichtigstes Anliegen ist es, dass wir uns außergerichtlich mit Ihnen einigen. Dies ist für alle die kostengünstigste und schnellste Variante. Falls wir keine gemeinsame Lösung finden, sind wir in der Regel von unserem Auftraggeber dazu angehalten, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, um eine Zahlung herbeizuführen. 

    Dazu beantragen wir einen Mahnbescheid, der Ihnen auf dem Postweg zugestellt wird. Hierfür fallen Gebühren und weitere Kosten an. Legen Sie keinen Widerspruch ein, wenn Sie keine berechtigten Gründe haben, da sonst die Kosten aufgrund des anschließenden Rechtsstreits deutlich steigen.

    Sie können das Verfahren und die damit verbundenen Kosten umgehen, indem Sie innerhalb von zwei Wochen die offene Forderung vollständig begleichen. Erfolgt keine vollständige Zahlung oder kein berechtigter Widerspruch Ihrerseits, beantragen wir im nächsten Schritt den Vollstreckungsbescheid. Dieser ermöglicht uns die Zwangsvollstreckung.  

    Sie sehen: Als Inkassounternehmen verfügen wir über mehrere Möglichkeiten, um die Bezahlung der offenen Forderung herbeizuführen. Dafür wurden wir von Ihrem vorherigen Vertragspartner beauftragt. Unser Bestreben ist es jedoch, mit Ihnen vor Ergreifen dieser Maßnahmen eine Lösung zu finden, die für alle passt.
  • Bei titulierten Forderungen kommen Gerichtsvollzieher zum Einsatz, um z. B. Auskünfte über Ihr Vermögen einzuholen oder eine Zwangsvollstreckung durchzuführen. Die Kosten für den Gerichtsvollzieher müssen Sie als Verursacher der Forderung selbst tragen.
  • Die Hauptforderung ist der Betrag, den Sie aus dem ursprünglichen Geschäft schulden. Die Nebenforderungen wie z. B. Inkassokosten und Zinsen sind abhängig von dem Wert der Hauptforderung oder entstehen durch Maßnahmen wie z. B. Adressermittlung oder ein gerichtliches Mahnverfahren.
  • Wenn wir einen Auftrag zur Beitreibung einer Zahlung erhalten, entstehen dafür Kosten. Typische Inkassokosten sind somit die Inkassovergütung, Zinsen, Mahnkosten, Telefon- und Portokosten und Kosten für die Adressermittlung.

    Die Höhe der erstattungsfähigen Inkassokosten sind in Deutschland über das Rechtsdienstleistungsgesetz geregelt.
  • Die Pfändung Ihres Kontos ist eine rechtliche Maßnahme, um die Bezahlung einer bereits titulierten Forderung herbeizuführen. Bei einer Kontopfändung informiert das Gericht die Bank über die offene Forderung, weil EOS die Pfändung des Betrags beantragt hat.

    Die Kontopfändung bewirkt, dass Ihre Bank Ihnen in Höhe der Pfändung kein Geld mehr auszahlen, keine Daueraufträge oder Überweisungen mehr ausführen darf, bis der Pfändungsbetrag ausgeglichen ist. Das Konto sowie die dazu gehörigen Karten sind so lange gesperrt.
  • Die Pfändung von Arbeitslohn ist eine rechtliche Maßnahme, um die Bezahlung einer bereits titulierten Forderung herbeizuführen. Bei einer Lohnpfändung zahlt Ihr Arbeitgeber direkt den pfändbaren Teil Ihres Gehaltes an uns. Sie erhalten den restlichen Lohnanteil, der Ihnen für Ihre Lebenshaltungskosten zusteht. Dies ist der sogenannte Pfändungsfreibetrag.
  • Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, läuft bereits ein gerichtliches Verfahren, um die Zahlung herbeizuführen. Um weitere Kosten zu vermeiden, nehmen Sie spätestens jetzt Kontakt zu uns auf. Nennen Sie uns dafür die Forderungsnummer. Diese finden Sie im Mahnbescheid als Geschäftszeichen des Prozessbevollmächtigten mit "V" beginnend unten links.

    Wir sind jederzeit daran interessiert, uns gütlich mit Ihnen zu einigen.

    Kontaktieren Sie uns.

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  • Manchmal kommt es zu Personenverwechslungen, wenn z. B. die/der Verpflichtete ohne offizielle Ummeldung umgezogen ist. Dann kommt unsere Post nicht an. Wir beauftragen daraufhin eine Adressermittlung. Dabei kann es vorkommen, dass beim Dienstleister zwei Personen mit dem gleichen Namen miteinander verwechselt werden.

    Wenn Sie Post von uns erhalten und absolut sicher sind, dass es sich um eine Verwechslung handelt, nutzen Sie bitte unser Formular zur Prüfung von Identitätsdiebstahl und Personenverwechslung.
  • Wenn Sie Ihre Schulden nicht zahlen, haben wir die Möglichkeit, unsere Forderung im Rahmen einer Zwangsvollstreckung, wie z. B. einer Pfändung durchzusetzen. So kann das Vollstreckungsgericht oder der Gerichtsvollzieher Ihre Vermögenswerte beschlagnahmen. Dies können bewegliche Sachen (z. B. ein Fernsehgerät oder Auto) sein, die veräußert oder verwertet werden, um Ihre Schulden zu begleichen.

    So weit muss es nicht kommen. Es gibt immer Möglichkeiten, solche negativen Konsequenzen zu vermeiden, indem Sie mit uns sprechen. Kontaktieren Sie uns. Gemeinsam finden wir eine bessere Lösung.

    Siehe auch Kontopfändung, Lohnpfändung, Vorpfändung
  • Kontaktieren Sie uns.

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  • Beim Lastschriftverfahren oder Bankeinzug erteilen Sie uns die Erlaubnis, einen bestimmten Geldbetrag von Ihrem Konto einzuziehen. Vor allem bei Ratenzahlungen ist dies eine bequeme Zahlungsmethode. Können wir jedoch eine Zahlung nicht abbuchen, weil ihr Konto beispielsweise nicht gedeckt ist, kommt es zu einer sogenannten Rücklastschrift. Diese Rücklastschrift ist mit Bankgebühren verbunden, die wir Ihnen als Verursacher in Rechnung stellen.

    Achten Sie daher immer darauf, dass für Lastschriften Ihr Konto gedeckt ist oder sprechen Sie vorher gerne mit uns.
  • Mit dem Schuldanerkenntnis bestätigen Sie die bestehende Forderung und erkennen Ihre Schuld an. Diese schriftliche Erklärung ist rechtlich bindend. Sie kann nicht widerrufen werden.

    Sie fragen sich: Wo ist da der Vorteil für mich als Verpflichtete/r? Ganz einfach: Ihr Schuldanerkenntnis kann eine Eskalation des Falles vermeiden.

    Sofern Sie die Ratenzahlungsvereinbarung einhalten, sparen Sie sich auch weitere Kosten, die durch ein gerichtliches Mahnverfahren entstehen würden.
  • Wenn eine Forderung "tituliert" ist, bedeutet dies, dass sie von einem Gericht oder einer staatlichen Stelle offiziell beurkundet wurde. Die Titulierung einer Forderung erfolgt meistens durch ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Bei einem vorliegenden Titel sind wir befugt, Zwangsmaßnahmen einzuleiten, um für unseren Auftraggeber die Zahlung Ihrer offenen Forderung herbeizuführen – und das für 30 Jahre lang.

    Es muss nicht so weit kommen. Rufen Sie uns an. Gemeinsam finden wir eine bessere Lösung.

     

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  • Als Ursprungsgeschäft bezeichnen wir den Vertrag, den Sie eingegangen sind, bevor wir beauftragt wurden, die offene Zahlung herbeizuführen.
    Ein Beispiel: Sie haben bei einer Bank einen Kreditvertrag abgeschlossen und die monatlichen Raten nicht oder nicht vollständig bezahlt. Oder Sie haben bei einem Online-Händler etwas gekauft und die Rechnung nicht bezahlt. Dies ist das Ursprungsgeschäft, zu dem die offene Forderung besteht, mit der wir beauftragt wurden.
  • Üblicherweise verjähren Forderungen nach drei Jahren. Bei Verbraucherkrediten beginnt diese dreijährige Verjährung erst nach 10 Jahren. Titulierte Forderungen sind hingegen für 30 Jahre abgesichert.
  • Laut Gesetz geraten Sie in Zahlungsverzug, wenn die Forderung nach 30 Tagen immer noch offen ist und Sie auf die Rechtsfolgen hingewiesen wurden oder wenn Sie die auf einer Rechnung oder einer Mahnung angegebene Zahlungsfrist nicht eingehalten haben.
  • Die Vorpfändung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Mit der Vorpfändung kündigen wir Ihnen und z. B. Ihrer Bank oder Ihrem Arbeitgeber an, dass eine Pfändung Ihres Kontos, Arbeitslohnes oder von Vermögensbestandteilen bevorsteht. Bei einer Vorpfändung können Sie bereits nicht mehr über Ihr Bankguthaben oder Ihr Gehalt in Höhe der Vorpfändung verfügen.

    Wie alle anderen gerichtlichen Maßnahmen möchten wir auch die Vorpfändung am liebsten vermeiden und nutzen dieses Mittel nur, wenn wir keine andere Möglichkeit gefunden haben, uns mit Ihnen zu einigen.

    So weit muss es nicht kommen. Kontaktieren Sie uns. Gemeinsam finden wir eine bessere Lösung.
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  • Unternehmen, die im Kaufprozess den Bezahlvorgang technisch abwickeln, nennt man Zahlungsdienstleister. Bekannte Zahlungsdienstleister sind z. B. Klarna, PayPal, Ratepay oder Otto Payments. Sie schulden den Kaufpreis bzw. die Rate dann dem Bezahldienstleister, obwohl sie eine Ware oder Dienstleistung bei einem anderen Anbieter, wie z. B. Otto oder der Deutschen Telekom gekauft haben. Wenn wir Sie kontaktieren, hat uns häufig einer dieser Zahlungsdienstleister beauftragt, für die Begleichung der Rechnung zu sorgen.
  • Der Zwangsvollstreckung geht immer eine Titulierung der Forderung voraus. Wir erhalten damit die Möglichkeit, auf Ihr Vermögen zuzugreifen, um die offen gebliebene Forderung zu begleichen.

    Diese Durchsetzung unserer Ansprüche gegen Ihren Willen versuchen wir während des gesamten Inkassoprozesses zu vermeiden. Dafür sind wir jedoch auf Ihre Kooperation und Gesprächsbereitschaft angewiesen.

    Nutzen Sie eine der vielfältige Zahlungsmöglichkeiten in unserem Serviceportal oder rufen Sie uns an. Gemeinsam finden wir eine bessere Lösung!
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