Forderung begleichen
Woman reading a letter sitting on a window at home

Glossar. Einfach erklärt.

Damit Sie unsere Schreiben und die darin vorkommenden Inkassobegriffe besser verstehen, erklären wir Ihnen hier in unserem Glossar die häufigsten Begriffe. 

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Rund um das Thema Forderung

  • Sie haben etwas gekauft oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen und fällige Zahlungen trotz Zahlungserinnerungen nicht oder nicht vollständig beglichen.

    Ihr Vertragspartner hat daraufhin die Möglichkeit, die offene Forderung an CREDITABLE OPPORTUNITIES FUND II SCS-RAIF DE-SF 1 abzutreten.

    Der CREDITABLE OPPORTUNITIES FUND II SCS-RAIF DE-SF 1 ist dann der neue Gläubiger und auch Zahlungsempfänger.

    Im Anschluss können wir mit der Bearbeitung der offenen Forderung beauftragt werden. Wir sind dann Ihr Ansprechpartner für Fragen.

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    Prüfen Sie Ihre Zahlungsmöglichkeiten. Halten Sie bitte die 11-stellige Forderungsnummer bereit.

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    Unsere Kundenbetreuer helfen Ihnen von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:30 - 18:00 Uhr gerne weiter.
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  • Eine Forderung entsteht, wenn Sie eine Rechnung oder Rate nicht oder nicht vollständig bezahlen. Dann darf das Unternehmen den offenen Betrag von Ihnen verlangen.

    Wir werden beauftragt, wenn die offene Zahlung trotz Zahlungserinnerung nicht bezahlt wird. Dann kontaktieren wir Sie, um eine gemeinsame Lösung mit Ihnen zur Bezahlung der offenen Forderung zu finden.

  • Jede Forderung bei EOS hat eine eigene 11-stellige Forderungsnummer. Sie finden diese Nummer oben rechts auf dem Brief, den Sie von uns erhalten haben.

    Sie brauchen die Forderungsnummer zum Beispiel:

    • für Online-Zahlungen in unserem Serviceportal
    • wenn Sie uns kontaktieren (damit wir Ihre Forderung direkt finden und Ihre Fragen schnell beantworten können)
    • für eine Banküberweisung

    Mit der Angabe Ihrer Forderungsnummer stellen wir sicher, dass zum Beispiel bei Banküberweisungen die Zahlung schnell und korrekt zugeordnet werden kann.

    Geben Sie aus diesem Grund bitte immer im Verwendungszweck die 11-stellige Forderungsnummer an.

  • Die Hauptforderung ist der Betrag aus Ihrer ursprünglichen Rechnung oder in Anspruch genommenen Dienstleistung. Zusätzlich entsteht eine sogenannte Nebenforderung. Die Nebenforderung besteht zum Beispiel aus Inkassokosten und Zinsen. Neben den Inkassokosten und Zinsen kann sich die Nebenforderung durch Kosten für zum Beispiel eine Adressermittlung oder das gerichtliche Mahnverfahren erhöhen.

  • Manchmal kommt es zu einer Personenverwechslung. Zum Beispiel, wenn die betroffene Person umgezogen ist und sich nicht offiziell umgemeldet hat. Dann kommt unsere Post nicht an und wir beauftragen daraufhin eine Adressermittlung.

    Dabei kann es passieren, dass der Dienstleister oder das Einwohnermeldeamt uns eine Anschrift einer anderen Person mit dem gleichen Namen mitteilt.

    Wenn Sie Post von uns erhalten haben und sich sicher sind, dass es sich um eine Verwechslung handelt, nutzen Sie bitte das untenstehende Formular. Füllen Sie das Formular vollständig aus und schicken es an uns zurück:

    Per E-Mail an: [email protected] 

    Per Post an: EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH Steindamm 71 20099 Hamburg

    Das gilt auch bei Betrugsverdacht: Wenn Sie vermuten, dass Ihre Identität missbraucht wurde und jemand in Ihrem Namen etwas bestellt oder einen Vertrag abgeschlossen hat.

  • Das Ursprungsgeschäft ist der Vertrag, mit dem alles angefangen hat. Aus dem Ursprungsgeschäft entsteht eine Zahlung, die Sie zahlen sollen. Zum Beispiel eine Rate oder eine Rechnung.

    Sie haben zum Beispiel etwas bei Otto bestellt. Otto ist dann Ihr Ursprungsgläubiger. Ihre Bestellung ist dann das Ursprungsgeschäft.

  • Die Verjährung ist wie ein "Ablaufdatum" für Forderungen. Üblicherweise verjähren Forderungen nach drei Jahren. Bei Verbraucherkrediten beginnt die dreijährige Frist erst nach 10 Jahren. Titulierte Forderungen verjähren nach 30 Jahren.

    Bitte beachten Sie, dass sich das Verjährungsdatum durch gewisse Umstände ändern kann.

  • Zahlungsdienstleister sind Unternehmen, die die Bezahlungen technisch ermöglichen. Bekannte Zahlungsdienstleister sind zum Beispiel Klara, PayPal, Rate Pay oder auch Otto Payments.

    Wenn Sie zum Beispiel bei Otto bestellen wollen, haben Sie dort die Möglichkeit über Otto Payments zu bezahlen. Otto Payments ist dann der Zahlungsdienstleister.

    In diesen Fällen schulden Sie dann zum Beispiel Otto Payments den offenen Betrag und nicht Otto.

Rund um Ihre Zahlung

  • Die Fälligkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt, an dem das Geld auf unserem Konto sein muss. Bitte beachten Sie, dass eine Überweisung einige Bankarbeitstage dauern kann. Wenn Sie erst am Fälligkeitstag zahlen, kommt das Geld oft zu spät an. Dann ist die Zahlung überfällig. 

    Um dies zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Zahlung rechtzeitig vorzunehmen.

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    Prüfen Sie Ihre Zahlungsmöglichkeiten. Halten Sie bitte die 11-stellige Forderungsnummer bereit.

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  • In manchen Fällen einigen wir uns mit Ihnen auf eine Festschreibung der Forderung. Dies bedeutet, dass wir auf die Forderungssumme keine weiteren Zinsen oder Kosten berechnen. Abhängig von Ihren finanziellen und persönlichen Umständen einigen wir uns auf einen individuellen Betrag (die sogenannte Festschreibung). Die können Sie dann auf einmal oder in monatlichen Raten bezahlen. Ist die Festschreibung vollständig bezahlt, ist die Forderung dann für Sie erledigt.

  • Beim Lastschriftverfahren oder Bankeinzug erteilen Sie uns die Erlaubnis, einen bestimmten Geldbetrag von Ihrem Konto einzuziehen. Zum Beispiel eine Rate bei einer Ratenzahlung. Können wir jedoch eine Zahlung nicht abbuchen, weil ihr Konto beispielsweise nicht gedeckt ist, kommt es zu einer sogenannten Rücklastschrift. Diese Rücklastschrift ist mit Bankgebühren verbunden.

    Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihren aktuellen Zahlungsplan mit uns einzuhalten, melden Sie sich bei uns.

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  • Die Fälligkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt, an dem das Geld auf unserem Konto sein muss. Bitte beachten Sie, dass eine Überweisung einige Bankarbeitstage dauern kann. Wenn Sie erst am Fälligkeitstag zahlen, kommt das Geld oft zu spät an. Dann ist die Zahlung überfällig und Sie sind im Zahlungsverzug.

Inkassokosten

  • Wenn wir Sie unter der Adresse nicht erreichen können, die uns vorliegt, starten wir eine Adressermittlung. Dafür beauftragen wir einen Dienstleister. Dieser ermittelt für uns Ihre aktuelle Adresse, damit wir Sie kontaktieren können. Oder wir fragen beim Einwohnermeldeamt nach einer aktuellen Adresse nach.

    Bei einer Adressermittlung entstehen Kosten. Um diese Kosten zu sparen, teilen Sie uns bitte immer rechtzeitig mit, wenn Sie umgezogen sind. Oder sich Ihr Kontaktdaten geändert haben. Benutzen Sie dazu unser online Kontaktformular.

  • Die Einigungsgebühr ist eine gesetzlich festgelegte Gebühr. Sie wird fällig, wenn wir uns mit Ihnen auf eine Lösung für Ihre offene Rechnung einigen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn wir eine Ratenzahlung mit Ihnen vereinbaren. Diese Einigung findet direkt zwischen uns statt, ohne dass ein Gericht beteiligt ist

  • Wenn wir beauftragt werden, entstehen Kosten. Dazu gehören zum Beispiel die Inkassovergütung, Zinsen, Mahnkosten, Telefon- und Portokosten Auch Kosten für eine Adressermittlung zählen zu den Inkassokosten.

    Die Inkassokosten dürfen wir Ihnen als Verzugsschaden in Rechnung stellen.

    Die Inkassovergütung ist in Deutschland im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geregelt, Die Höhe richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). 

Gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung

  • Wenn Sie trotz unserer Zahlungsaufforderungen die offene Forderung noch nicht bezahlt haben, können wir das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

    Dabei beantragen wir beim Gericht zuerst einen Mahnbescheid. Nachdem Sie den Mahnbescheid erhalten haben, haben Sie zwei Wochen Zeit die komplette Forderung zu bezahlen. Ist das der Fall, ist das gerichtliche Mahnverfahren damit beendet.

    Wenn die Forderung nicht vollständig bezahlt wird oder kein berechtigter Widerspruch Ihrerseits erfolgt, beantragen wir im nächsten Schritt beim Gericht den Vollstreckungsbescheid. Der Vollstreckungsbescheid wird auch Titel genannt. Danach ist die Forderung tituliert.

    Bei titulierten Forderungen haben wir die Möglichkeit Zwangsmaßnahmen einzuleiten. Das sind zum Beispiel Kontopfändungen oder Lohn- und Gehaltspfändungen.

  • Wenn eine titulierte Forderung vorliegt, können wir einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Der Gerichtsvollzieher kann zum Beispiel eine Vermögensauskunft von Ihnen verlangen oder eine Pfändung durchführen.

  • Eine Kontopfändung ist eine rechtliche Maßnahme. Damit stellen wir sicher, dass die offene Forderung bezahlt wird. Ihre Forderung wurde vor der Kontopfändung bereits von einem Gericht anerkannt. Ihre Forderung ist somit tituliert.

    Für Sie bedeutet das: Ihre Bank darf Ihnen bis zum gepfändeten Betrag kein Geld mehr auszahlen. Auch Überweisungen oder Daueraufträge sind dann nicht mehr möglich. Ihr Konto und Ihre Bankkarten sind in dieser Zeit gesperrt. Dies gilt, bis der gepfändete Betrag bezahlt ist.

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  • Eine Lohnpfändung ist eine rechtliche Maßnahme. Damit stellen wir sicher, dass die offene Forderung bezahlt wird. Ihre Forderung wurde vor der Lohnpfändung bereits von einem Gericht anerkannt. Ihre Forderung ist somit tituliert.

    Das bedeutet für Sie: Ihr Arbeitgeber überweist dann einen Teil Ihres Gehalts direkt an uns.

    Wichtig ist: Es wird nicht Ihr gesamtes Gehalt gepfändet. Ein bestimmter Betrag bleibt Ihnen immer. Dieser Betrag ist für Ihre Lebenshaltungskosten gedacht und wird „Pfändungsfreibetrag“ genannt.

  • Ein Mahnbescheid ist ein offizielles Schreiben, dass Sie vom Gericht erhalten. Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, läuft bereits das gerichtliche Mahnverfahren. Das leiten wir ein, wenn die Forderung noch offen ist und wir keine gemeinsame Lösung finden konnten.

  • Wenn Sie trotz unserer Zahlungsaufforderungen die offene Forderung nicht bezahlen, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein.  Am Ende kann ein sogenannter Titel entstehen, zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid. Die Forderung ist dann tituliert.

    Mit einem Titel dürfen wir die titulierte offene Summe bis zu 30 Jahre lang von Ihnen verlangen. Außerdem können dann weitere Zwangsmaßnahmen folgen, zum Beispiel eine Pfändung.

     

  • Bei der Abgabe der Vermögensauskunft handelt es sich um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme.  In der Vermögensauskunft geben Sie Informationen über Ihre finanzielle Situation an. Zum Beispiel wie viel Sie verdienen, ob Sie ein Haus besitzen oder ein Auto.

    Sie sind dazu verpflichtet, diese Informationen wahrheitsgemäß zu beantworten.

     

Kontakt. So erreichen Sie uns:

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