Da Sie die gekaufte Ware oder in Anspruch genommene Dienstleistung nicht rechtzeitig bezahlt haben, hat Ihr Vertragspartner uns damit beauftragt, die Forderung einzuziehen. Dafür können
zusätzliche Kosten entstehen, die Ihr Vertragspartner nach den gesetzlichen Vorgaben weiter berechnen darf. Zusätzlich fallen gesetzliche Verzugszinsen an, die als Schadensersatz für die bisher entgangene Bezahlung gelten.
Da wir als Dienstleister sämtliche Kosten für die Forderung in Rechnung stellen, erscheinen auf Ihrem Schreiben nicht nur der ursprüngliche Rechnungsbetrag, sondern eben auch die genannten zusätzlichen Posten, wie Verzugszinsen und allgemeine
Inkassokosten. Da Sie diese Kosten durch Nichtzahlung verursacht haben, sind Sie auch verpflichtet, dafür aufzukommen.