Hinter besicherten Forderungen liegen sachliche Gegenwerte, weshalb sie als sicherer gelten. Besicherte Forderungen sind Grundstücke, Immobilien oder bestimmte wertige Gegenstände (z. B. Kraftfahrzeuge). Diese Werte unterliegen nur geringen Schwankungen und lassen sich in aller Regel schnell verkaufen. Durch den Verkaufserlös kann der Verkäufer oder der Kreditgeber an seine Zahlungen kommen.
Unbesicherte Forderungen beziehen sich dagegen auf Güter oder Dienstleistungen, die von der säumigen Zahlerin oder dem säumigen Zahler verbraucht worden sind – zum Beispiel Telefonrechnungen, Rechnungen über Konsum- und Gebrauchsgüter. Einer unbesicherten Forderung steht also keinerlei Sicherheit gegenüber, die der Verkäufer oder Kreditgeber liquidieren könnte, um so seine Zahlungen zu bekommen.
Daneben gibt es titulierte Forderungen: Diese Forderungen sind öffentlich beurkundet, etwa durch einen Notar, Notarin oder ein Gericht. Die Urkunde bestätigt dem Gläubiger, der Eigentümer einer bestimmten Sache zu sein. In einer titulierten Forderung sind Art und Umfang der Schulden genau beschrieben. Sie bildet die rechtliche Grundlage für eine gerichtliche Zwangsvollstreckung. Auch solche Forderungen kann ein Gläubiger verkaufen.