Forderung begleichen
Dirk Lohmann, Head of Legal Department at EOS in Germany

Urteil zu Inkassokosten: BGH gibt EOS Recht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg aus dem Juni 2023 aufgehoben und die Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die EOS Investment GmbH abgewiesen. Damit bestätigte der BGH die Rechtmäßigkeit der von EOS als Inkassovergütung geltend gemachten Kosten, deren Höhe ohnehin gesetzlich begrenzt ist. Wie das Gericht urteilte, handelt es sich auch in Fällen, in denen ein konzernverbundenes Unternehmen mit dem Forderungseinzug beauftragt wird („Konzerninkasso“), bei den als Inkassovergütung geltend gemachten Kosten um einen erstattungsfähigen Verzugsschaden. Das Urteil ist rechtskräftig.

„Wir begrüßen, dass der BGH unser Rechtsverständnis teilt und die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben hat“, so Dirk Lohmann, Head of Legal Department bei EOS in Deutschland. „Der Gläubiger kann sich die durch Beauftragung eines Inkassounternehmens angefallenen Kosten in Form der Inkassovergütung vom Schuldner erstatten lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem beauftragten Inkassodienstleister um ein konzernverbundenes Unternehmen handelt, wie der BGH heute bestätigt hat.“

Über die EOS Gruppe

Die EOS Gruppe ist ein führender technologiebasierter Investor in Forderungsportfolios und Experte bei der Bearbeitung offener Forderungen. Mit über 50 Jahren Erfahrung und Standorten in mehr als 20 Ländern bietet EOS weltweit smarte Services rund ums Forderungsmanagement. Im Fokus stehen Banken sowie Unternehmen aus den Bereichen Immobilien, Telekommunikation, Energieversorgung und E-Commerce. EOS beschäftigt mehr als 6.000 Mitarbeiter*innen und gehört zur Otto Group. Weitere Informationen zur EOS Gruppe: de.eos-solutions.com

Pressekontakt

Daniel Schenk Senior PR Consultant bei EOS Holding GmbH

Germany

Daniel Schenk
Head of Corporate Communications & Marketing Germany

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