Rechtliche Grundlagen von Inkasso: „Alle müssen sich an die Gesetze halten“

Kirsten Pedd, Chef-Syndika und Head of Public Affairs der EOS Gruppe, erklärt im Interview, weshalb sie sich eine stärkere Inkassoaufsicht wünscht, für welche Branchen Inkassounternehmen arbeiten und was es mit “Konzerninkasso” auf sich hat.

Kirsten Pedd, Chef-Syndika und Head of Public Affairs der EOS Gruppe

Frau Pedd, wie ist Inkasso in Deutschland gesetzlich geregelt?

„Wir haben mit dem so genannten Rechtsdienstleistungsgesetz zum Glück eine starke Grundlage, die festlegt, wer in Deutschland Inkasso-Dienstleistungen erbringen darf und wer nicht. Nur wer eine Registrierung hat, darf als Inkassounternehmen arbeiten. Dies lässt sich übrigens leicht online überprüfen.“

Wie sieht’s mit den Gebühren aus?

„Auch hier gibt es klare Regeln: In Deutschland dürfen Inkassounternehmen nur maximal diejenigen Kosten nehmen, die ein Anwalt für die gleiche Tätigkeit berechnen würde. Diese sind eindeutig festgelegt. Aufsichtsbehörden überprüfen, ob sich die Unternehmen daran halten.“

Funktioniert die Aufsicht denn gut?

„Ehrlich gesagt: nein. Schwarzen Schafen, die es in der Branche leider immer noch gibt, wird es teilweise zu leicht gemacht, weil die Aufsicht nicht zentral geregelt ist. Sie ist je nach Bundesland auf verschiedene Gerichte verteilt und gleicht einem Flickenteppich. Wer sich nicht an die Regeln halten will, wechselt dann einfach seinen Unternehmenssitz. Das kann nicht sein. Ich würde mir wünschen, dass die Politik endlich eine zentrale Inkassoaufsicht schafft, die dafür sorgt, dass sich alle an die Gesetze halten.“

Welche Branchen greifen eigentlich auf Inkassounternehmen zurück?

„Viele verschiedene. EOS arbeitet zum Beispiel für Banken, Energieversorgungsunternehmen, den Immobiliensektor oder den Online-Handel. Aber auch einige Kommunen haben mittlerweile den Nutzen von professionellem Forderungsmanagement erkannt und sichern mit Hilfe von Inkassounternehmen ihre offenen Forderungen. Das ist wichtig, weil es hier letztlich um das Geld der Bürgerinnen und Bürger geht – also Geld, das der Allgemeinheit zusteht. Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk arbeitet beim Einzug offener Beiträge mit Inkassounternehmen zusammen, um seinem wichtigen, verfassungsrechtlich vorgegebenen Auftrag nachkommen zu können.“

„Konzerninkasso ist rechtmäßig, auch wenn leider gelegentlich das Gegenteil behauptet wird.“
Kirsten Pedd, Chef-Syndika und Head of Public Affairs der EOS Gruppe

Im Bereich E-Commerce arbeitet EOS ja auch für Unternehmen der Otto Group. Ist dies rechtlich erlaubt? Schließlich ist EOS ja selbst Teil des Konzerns.

„Ja, so genanntes ‚Konzerninkasso‘ ist rechtmäßig, auch wenn leider gelegentlich das Gegenteil behauptet wird. Wird ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug beauftragt, erbringt es eine Dienstleistung, deren Kosten der säumige Zahler dem Gläubiger erstatten muss. Dies ist in Deutschland gesetzlich so festgelegt.“

Man könnte einwenden, dass Unternehmen auf diese Weise zu hohe Ansprüche gegenüber Verbrauchern konstruieren könnten.

„Die Ansprüche werden aber nicht konstruiert, sondern bestehen tatsächlich. Schließlich kann ein Gläubiger das Inkasso nicht ohne weiteres durch sein vorhandenes Personal miterledigen lassen, sondern müsste dafür zusätzliche, qualifizierte Personen einstellen. Deshalb gilt die gesetzlich festgelegte Kostenregelung auch beim ‚Konzerninkasso‘.“

Welchen Anteil am Geschäft der EOS Gruppe machen Otto Group Forderungen aus?

„Der Anteil liegt bei rund 3,5%.“

Frau Pedd, vielen Dank für das Gespräch.