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Forderungen verkaufen – ganz ohne Kosten.

Streng genommen entstehen keine Kosten oder Gebühren, wenn Sie Ihre Forderungen an EOS verkaufen. Entscheidender ist für Sie der Preis, der am Ende im Forderungskaufvertrag steht. Wie der kalkuliert wird, lesen Sie hier.

Forderungen verkaufen – ganz ohne Kosten und Gebühren.

Welche Kosten oder Gebühren fallen an, wenn Sie als Gläubiger*innen Ihre Forderungen verkaufen?

Die Antwort ist ganz einfach: keine.
Verkaufen Sie Ihre Forderungen an EOS, sind hierfür – im Gegensatz zu den meisten Online-Handelsplattformen – keine Gebühren fällig. Der gesamte Prozess von der Anbahnung hin zur Unterzeichnung des Forderungskaufvertrags ist für Sie als Gläubiger*innen frei von Kosten. Worauf es letztendlich ankommt, ist der Kaufpreis, der vereinbart und in den Vertrag geschrieben wird. 

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EOS steht für langjährige Erfahrung. Wir kalkulieren einen fairen Preis für Ihr Forderungsportfolio – ohne versteckte Gebühren oder Kosten. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin. Um alles weitere kümmern sich unsere Expert*innen.
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Was ist ein Forderungs­kaufvertrag?

Bei einem Forderungskaufvertrag handelt es sich um eine Kaufvereinbarung, in deren Zuge Gläubiger*innen offene Forderungen an eine dritte Partei übertragen. Die Verkäufer*innen bestätigen im Rahmen des Vertrags, dass die gehandelten Forderungen Eigentum sind und der rechtliche Anspruch auf Zahlung besteht.

Des Weiteren hält der Forderungskaufvertrag fest, welche Forderungen im Einzelnen gehandelt werden und welcher Kaufpreis vereinbart wurde. Mithilfe einer integrierten Abtretungserklärung werden die Rechte und Pflichten vom alten an die neuen Gläubiger*innen übertragen.

Wie bildet sich der Kaufpreis?

Aufgrund des erhöhten Ausfallrisikos bei der Beitreibung liegt der Kaufpreis unter dem ursprünglichen Nennwert der Forderungen. Die Differenz aus Nennwert und Kaufpreis ist der Risikoabschlag. Wie hoch dieser ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • Wie hoch ist der Wert der Forderungen und wie lange sind sie bereits überfällig?
  • Sind Kontaktdaten der Verpflichteten vorhanden und sind diese noch aktuell?
  • Liegt eine aktuelle Vermögensauskunft vor und ist eventuell sogar ein Insolvenzverfahren im Gange?
  • Wurde bereits eine Zahlung geleistet und wie lange ist diese her?
An den Antworten auf diese Fragen lassen sich bereits verlässliche Rückschlüsse auf das Ausfallrisiko des Portfolios ziehen. Im nächsten Schritt ziehen wir unsere Erfahrungswerte aus der Vergangenheit zurate. In den vergangenen 50 Jahren haben wir einen umfangreichen Erfahrungsschatz aufgebaut, der uns bei der Bewertung von Forderungspaketen als Benchmark dient: Welches Portfolio aus der Vergangenheit hat eine ähnliche Struktur, eine ähnliche Höhe, eine ähnliche Branche? Mithilfe intelligenter Algorithmen werten wir die vorhandenen Daten aus und finden so einen Preis, der für beide Parteien fair ist.

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