Identitätsbetrug: Die Inkassobranche klärt auf.

Bei Fällen von Identitätsbetrug setzt EOS alles daran, dem vermeintlichen Betrugsopfer zu helfen. Welche Möglichkeiten es gibt, erklärt Andreas Behmenburg, Regional Sales Manager bei EOS in Deutschland.

In welchem Bereich nutzt EOS Software zur Identitätsprüfung?

Wir nutzen das RISK-IDENT-Produkt DEVICE IDENT, um die Log-ins bei unserem Mandant*innen-Portal EOS Space abzusichern. So können wir anhand diverser Kriterien wie Browser, Spracheinstellung, Tastatur-Layout und Herkunftsland prüfen, ob der Log-in-Versuch von einem zugelassenen beziehungsweise freigegebenen Gerät ausgeht. Durch das Zwei-Faktor-Verfahren können wir Zugriffe einer unberechtigten Person unterbinden.

Im reinen Inkassoprozess ist die RISK-IDENT Software also nicht im Einsatz?

Richtig, denn landet ein Fall bei uns, dann ist „das Kind schon in den Brunnen gefallen“, die Ware schon geliefert, der Betrag ausbezahlt – sprich der Schaden für den Händler oder die Bank schon entstanden. Daher ist es wichtig, dass die Betrugs- neben der Bonitätsprüfung bereits im Moment der Transaktion, also der Bestellung oder Kreditvergabe stattfindet.

Andreas Behmenburg, Regional Sales Manager bei EOS Deutschland GmbH
Wir haben unsere Mitarbeitenden für das Thema Betrug sensibilisiert.
Andreas Behmenburg, Regional Sales Manager von EOS Deutschland

Angenommen, EOS kontaktiert eine vermeintlich säumige Kund*in wegen einer ausstehenden Handyrechnung, die aber Folge eines Identitätsdiebstahls ist – wie ist die Rechtslage in so einem Fall?

Das ist ein ganz aktuelles Thema, denn der Bundesgerichtshof hat erst im Oktober dazu ein Urteil gefällt. Demnach handeln Inkassodienstleister unrechtmäßig, wenn sie vermeintliche Kund*innen anschreiben, die Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sind und mit denen in Wahrheit gar kein Vertragsverhältnis besteht. Ob wir dabei als Inkassodienst irrtümlich davon ausgegangen waren, dass ein Vertrag geschlossen wurde, spielt keine Rolle. Mit anderen Worten: Inkassodienstleister müssten theoretisch jede Person anschreiben oder anrufen, um zu fragen, ob sie Opfer eines Betrugs geworden ist, bevor sie diese anschreiben. Bei der Vielzahl der täglichen Fälle ist das fern jeder Praxis. Aus Sicht unserer Branche besteht da noch deutlicher Klärungsbedarf (siehe BGH Urteil vom 20.10.2021 (Az. I ZR 17/21)).

Was unternimmt EOS in einem solchen Fall?

Wir haben unsere Mitarbeitenden für das Thema Betrug sensibilisiert. Liegt ein Betrugsfall vor, geht es um die bestmögliche und zügige Aufklärung im Sinne der getäuschten Verbraucher*innen und beteiligten Unternehmen. Denn es sollten keine Kosten im Inkassoprozess entstehen, die Folge eines Betrugs sind. Wir gehen daher sofort in die Abstimmung mit den Auftraggeber*innen, die dann gegebenenfalls Strafanzeige stellen. Durch rechtliche Schritte lässt sich zumindest ein Zeichen gegen Betrüger*innen setzen.

Sie möchten mehr erfahren, wie EOS Opfern von Identitätsbetrug hilft? Melden Sie sich gern.

Andreas Behmenburg, Regional Sales Manager der EOS Deutschland GmbH

Andreas Behmenburg
Head of Sales

[email protected]

Sabrina Ebeling, People Lead Corporate Communications & Marketing at EOS

Sabrina Ebeling
Corporate Communications & Marketing

Tel.: +49 40 2850-1480

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