Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Verarbeitungszwecke sind Vertragserfüllung und Rechtsverfolgung gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO), sowie Rechtsverfolgung von Forderungen aus gesetzlichen Ansprüchen, Forderungsmanagement und Einmeldungen an Auskunfteien und Kreditversicherer gemäß Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO.
Kategorien verarbeiteter personenbezogener Daten
Personendaten, Anschrift, Kommunikationsdaten, Identifikationsnummern, Funktion, Forderungsdaten, Bonitätsdaten, Bankdaten, Vermögensinformationen, Gesprächsnotizen und -aufzeichnungen von Schuldnern, Drittschuldnern, Kunden, weiteren Beteiligten.
Empfängerkategorien personenbezogener Daten
Aufsichtsbehörden, Auskunfteien, Banken, Behörden, Coaches, Datenvernichter, Detekteien, Drittschuldner, Druckdienstleister, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Gläubiger, Informations- und Recherchedienstleister, Insolvenzverwalter, IT-Dienstleister, Kooperationspartner für grenzüberschreitendes Inkasso, Kreditversicherer, Rechtsanwälte, Register, Schuldnerberatungen, Sicherheitengeber, Ermittlungsbehörden, Vertragskanzlei, Zusteller, sonstige Verfahrensbeteiligte.
Übermittlung in ein Drittland
Maßgeblich für die Geltendmachung offener Forderungen ist auch der Sitz von Schuldnern. Nur wenn sich dieser im Ausland befindet beauftragt EOS KSI ggf. ausländische Kooperationspartner mit dem Einzug offener Forderungen. Befindet sich der Sitz außerhalb der EU (Drittland), so erfolgt die Übermittlung personenbezogener Daten, ohne dass ein Angemessenheitsbeschluss der Kommission erforderlich ist, nach Artikel 49 Abs. 1 Unterabsatz 1 e) DS-GVO.
Speicherdauer
Kriterien für die Festlegung von Speicherdauern sind das Bestehen oder Erlöschen beauftragter Ansprüche, das Ende der Bearbeitung, sowie Aufbewahrungsfristen und relevante Fristen zur Verteidigung von Rechtsansprüchen (z.B. wegen Anfechtung). Personenbezogene Daten werden nach Einstellung der Bearbeitung wegen des vollständigen Erlöschens aller beauftragten Ansprüche oder Rücknahme von Einzugsaufträgen nach drei Jahren zur Verarbeitung eingeschränkt und nach zehn Jahren gelöscht. Die Fristen beginnen jeweils am Ende des Jahres, in dem die Bearbeitung beendet wurde. Gesprächsaufzeichnungen werden abweichend bereits 30 Tagen nach Aufzeichnung gelöscht.
Berechtigtes Interesse an der Verarbeitung gem. Artikel 6 Abs. 1 f) DS-GVO
Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schuldnern zum Zwecke des Forderungsmanagements besteht insbesondere in datenbasierten Analysen und Optimierungen von Prozessen. Das berechtigte Interesse der Auftraggeber an einer solchen Verarbeitung besteht wesentlich in einer angemessenen Durchsetzung eigener Ansprüche unter Einhaltung der Schadenminderungspflicht. Interessen des säumigen Kunden, schuldrechtliche Verpflichtungen grundlegend nicht durch einen Rechtsdienstleister gegen sich geltend machen lassen zu wollen, können nicht als anerkanntes Interesse gelten. Im Übrigen sind die Interessen säumiger Kunden im Hinblick auf einen Forderungseinzug unter Einhaltung aller Möglichkeiten zur Schadenminderung soweit deckungsgleich mit den Interessen der Auftraggeber. Andere Interessen des gegenleistungspflichtigen säumigen Kunden stehen den Interessen des vorleistungspflichtigen Gläubigers nicht entgegen, es sei denn, der Gläubiger hat nachweislich eine Leistungsstörung zu vertreten. Gleiches gilt für die Rechtsverfolgung von Forderungen aus gesetzlichen Ansprüchen.
Die Verarbeitung von Daten säumiger Kunden zum Zwecke der Einmeldung an eine Auskunftei erfolgt zur Information Dritter über negative Zahlungserfahrungen mit der betroffenen Person, um diese Dritten vor wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren. Aus gleichem Grunde kann es zur Übermittlung von Informationen an Kreditversicherer kommen, wenn Gläubiger versicherte Forderungen zum Einzug beauftragen.
Unterrichtung über die Einmeldung an eine Auskunftei
Im Falle einer Einmeldung an einer Auskunftei übermitteln wir gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DS-GVO in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BDSG (neu) Daten über trotz Fälligkeit nicht beglichene Forderungen an die Wirtschaftsauskunftei CRIF Bürgel GmbH, Radlkoferstraße 2, 81373 München, wobei diese Daten dort Berücksichtigung bei der Ermittlung von Wahrscheinlichkeitswerten (Scoring) finden können. Das geschieht, soweit Sie nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sind, die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt und Sie die Forderung nicht bestritten haben. Weitere Informationen über CRIF Bürgel erhalten Sie unter www.crifbuergel.de. Forderungen gegen Verbraucher sind von einer solchen Übermittlung ausgeschlossen.
Rechte des Betroffenen
Betroffene haben ein Recht auf Auskunft (Artikel 15 DS-GVO), Berichtigung (Artikel 16 DS-GVO), Löschung (Artikel 17 DS-GVO), Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO), Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DS-GVO) und Widerspruch (Artikel 21 DS-GVO) bezogen auf ihre personenbezogenen Daten. Betroffene können erteilte Einwilligungen zur Verarbeitung jederzeit widerrufen. Der Ausübung dieser Rechte kann die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen einschränkend gegenüberstehen.
Datenschutzaufsicht
Betroffene Personen haben ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, D-70025 Stuttgart,
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Quellen personenbezogener Daten
Aufsichtsbehörden, Auskunfteien, Behörden, Betroffene, Detekteien , Drittschuldner, Druckdienstleister, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Gläubiger, Informations- und Recherchedienstleister, Insolvenzverwalter, Internet, Kooperationspartner für grenzüberschreitendes Inkasso, Polizei, Rechtsanwälte, Register, Schuldnerberatungen, Sicherheitengeber, Staatsanwaltschaften, Vertragskanzlei, Zusteller, sonstige Verfahrensbeteiligte.
Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten
Es bestehen keine vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen des Schuldners zur Bereitstellung von Daten gegenüber EOS KSI. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung besteht im Rahmen von Vollstreckungsmaßnahmen nach § 802c ZPO (Vermögensauskunft) gegenüber dem Gerichtsvollzieher. Eine bedeutende Folge der Nichtbereitstellung kann Erzwingungshaft nach § 802g ZPO sein.
Automatisierte Entscheidung einschließl. Profiling
EOS KSI verwendet keine automatisierten Entscheidungen einschließlich Profiling mit rechtlicher Wirkung gegenüber betroffenen Personen.
Hinweis zu möglichen Telefonaufzeichnungen
Telefonate können zu Schulungszwecken aufgezeichnet werden. Sollten Sie dies nicht wünschen, bitten wir um Ihren Hinweis zu Beginn des Telefonats. Aufzeichnungen werden nach den unter „Speicherdauern“ gemachten Angaben gelöscht.
Stand: 27.11.2018